Freitag, 02. Mai 2025
Güterzugtag für Foto- und Filmfreunde
Die Interessengemeinschaft Preßnitztalbahn e. V. präsentiert die Fotoveranstaltung „Schmalspur-Romantik der 1980er Jahre“
In den 1980er waren Sachsens Schmalspurbahnen im Wandel. Der Güterverkehr war noch dominant, jedoch ging die Anzahl der bedienten Bahnhöfe und Gleisanschlüsse zurück. Es konnten zunehmend modernere Güterwagen auf den Rollfahrzeugen beobachtet werden. In den Reisezügen kamen modernisierte Wagen hinzu. Durch die Konkurrenz der Straße genügten meist kürzere Reisezüge dem Verkehrsbedürfnis.Wir wollen am 2. Mai 2025 typische Züge aus dieser Zeit nachstellen und auf der Museumsbahn in Szene setzen. Die beiden eingesetzten Dampflokomotiven der Gattung IV K tragen dazu EDV-Beschilderung, auf den Rollfahrzeugen stehen zeitgemäße Regelspurwagen. Neben reinen Güterzügen gibt es solche mit Personenbeförderung und reine Personenzüge zu sehen. Von ca. 6 bis 20 Uhr fahren wechselnde Zuggarnituren auf der Strecke, so sind Rangierfahrten, Zugkreuzungen, Scheinein- und ausfahrten sowie eine Fahrt mit Vorspann geplant.
Das möchten Sie hautnah in Bild und Ton festhalten?
Mit einem Teilnehmerbeitrag von 95,– € sind Sie dabei!
Bezahlung (bis 27. April 2025) über einen der folgenden Wege
- per Vorkasse-Überweisung an die IG Preßnitztalbahn e. V., Kennwort: „Fototag 2025“, IBAN: DE83 8709 6214 0010 6528 04 BIC: GENODEF1CH1, Vergessen Sie bitte nicht die Angabe Ihrer Postanschrift!
- per Barzahlung in der Geschäftsstelle in Jöhstadt während der üblichen Geschäftszeiten
- per Bestellung im „Preß’-Online-Shop“ (Link zur Bestellseite)
Im Teilnehmerbeitrag inbegriffen sind:
- die uneingeschränkte Möglichkeit zum Filmen und Fotografieren der Zugfahrten
- ein Buchfahrplan mit fahrtechnischen Details
- ein Mittagsimbiss und ein Getränk Ihrer Wahl
- eine Tageskarte für die Mitfahrt in den planmäßigen Reisezügen der Preßnitztalbahn am 3. oder 4. Mai 2025
Eine Mitfahrt in den Fotozügen ist nicht möglich. Bei Veranstaltungsausfall wird der eingezahlte Betrag zurückerstattet. Bei Änderungen der Zuggarnituren, Schlechtwetter oder Nichtteilnahme wegen persönlicher oder anderer Gründe besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung entsteht ein gegenseitiger Vertrag, der zur Zahlung des Teilnehmerpreises verpflichtet. Nichtzahlung ist ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 Abs.1 BGB.