Mit dem Eingang der Plangenehmigung im Sinne der Baugenehmigung ist nunmehr die letzte formale Hürde genommen, damit mit dem Bauprojekt zeitnah noch im April begonnen werden kann. Nach Auslösung der Aufträge für die ersten Gewerke wird mit dem Auftragnehmer ein kurzfristiger Baubeginn abgestimmt.
Die Vorlage des Plangenehmigungsschreiben durch das Regierungspräsidium Chemnitz hatte sich zuletzt durch interne Abläufe noch verzögert.