Am 19. Oktober wurden gleich zwei Kessel von Dampflokomotiven dem Sachverständigen vorgestellt. Während die Arbeiten am Dampferzeuger von 99 4511-4 nach Erneuerung der Rohre und zahlreicher Stehbolzen damit überprüft wurden, stand die Befundung von 99 1542-2 nach Ablauf der Kesselfrist an. Im Ergebnis müssen an diesem nun umfangreichere Arbeiten als zunächst gehofft ausgeführt werden. Nach dem Sandstrahlen des Kessels wird noch eine genaue Festlegung der Arbeiten erfolgen, wozu der Kessel jedoch komplett demontiert werden muß.